Garantiebedingungen

LEBENSLANGE REPARATURGARANTIE

Dank unseren strukturierten Arbeitsabläufen, modernen Infrastruktur und top ausgebildeten Fachleuten, können wir Garantieschäden minimieren. Sollte es trotzdem zu einem Mangel kommen, oft erst nach Jahren, brauchen Sie sich keine Sorgen zu machen:

Die Carrosserie Frederiksen AG übernimmt die Weiterführung der Herstellergarantie inklusive einer lebenslangen Garantie auf ausgeführte Arbeiten.

Garantiebestimmungen:

Die Garantiebestimmungen gelten ausschliesslich für Instandsetzungen von Carrosserieschäden an Personenwagen (ohne leichte Nutzfahrzeuge) welche perfekt ausgeführt werden. Sie gelten für alle Aufträge welche von einem privaten oder geschäftlichen Endkunden direkt bei der Carrosserie Frederiksen AG in Auftrag gegeben werden.

Diese Bestimmungen haben nur Gültigkeit für Instandsetzungen von Unfall-, Park-, Lack-, Glas- oder Hagelschäden. Für alle anderen Arbeiten gelten sie nicht. U. a. für Umlackierungen, Rostreparaturen, Restaurationen, Spot-Lackierungen, Tuning, Beschriftungen, Einbau von Zubehör, usw. Diese Aufzählung ist nicht abschliessend.

Sind Garagenbetriebe oder Versicherungen die Auftraggeber/Vermittler, oder werden Teilaufträge an Dritte weitergegeben (z.B. Felgenreparatur), gelten die Bestimmungen gemäss OR 367 und 371. Es sei denn, die Carrosserie Frederiksen AG legt mit Partnern andere Bestimmungen fest.

Der Kunde kann sich für eine zweckmässige, günstigere Reparaturvariante entscheiden. Hierfür kann die Carrosserie Frederiksen AG abweichende Bestimmungen festlegen, diese werden vorgängig erklärt und auf der Rechnung entsprechend vermerkt. Z.B.: Zweckmässige Instandsetzung mit Gewährleistung 1 Jahr.

Gedeckt sind alle Mängel die aufgrund einer fehlerhaften Bearbeitung entstanden sind. Beschädigungen von äusseren Einflüssen wie Steinschläge, Baumharz, Vogelkot, usw. sind von der Garantie ausgeschlossen. Im Weiteren muss das Fahrzeug regelmässig gepflegt und gewartet werden. Bei Vernachlässigung der Pflege können Folgeschäden erheblich sein. Hier kann das Ausbleichen des Lackes oder die vorzeitige Korrosion und sonstige Schäden die Folge sein.

Allfällige Schäden sind unverzüglich nach deren Feststellung zu melden. Bei nicht behobenen Schäden verschlimmert sich der Zustand und die Carrosserie Frederiksen AG kann Forderungen ablehnen.

Im Garantiefall sind Mobilitätskosten, Schadenersatz, Folgekosten, usw. nicht gedeckt.
Der Auftraggeber erhält mit der Rechnungsstellung die notwendigen Unterlagen. Diese sind bei der Geltendmachung von Forderungen beizubringen.

Der Schaden muss im Zusammenhang mit den ausgeführten Arbeiten stehen. Schäden die auch ohne Reparatur entstanden wären, z.B. Fahrzeugspezifische Korrosionschäden welche auch ohne Eingriff entstehen, sind von der Garantie ausgeschlossen.

Bei eingebauten elektronischen und anderen Bauteilen (Airbags, Leuchten, Steuergeräte, Spiegel usw.) gilt die Garantiedauer der Ersatzteillieferanten. Die Carrosserie Frederiksen AG verwendet ausschliesslich Originalersatzteile.

Diese Bestimmungen treten am 1. Januar 2014 in Kraft.